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            <title>KMV: Anträge</title>
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                <title>KMV: Anträge</title>
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                        <title>B4.2: Bewerbung als Besitzerin im Kreisvorstand</title>
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                        <author>Petra Jaeckel</author>
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                        <pubDate>Thu, 20 Jun 2019 20:32:38 +0200</pubDate>
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                        <title>B3.1: Bewerbung als Sprecherin im Kreisvorstand </title>
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                        <author>Almut Mackensen</author>
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                        <pubDate>Wed, 12 Jun 2019 21:57:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4.1: Bewerbung als Besitzerin im Kreisvorstand</title>
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                        <author>Jennifer Ahlbrecht</author>
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                        <pubDate>Tue, 11 Jun 2019 22:20:56 +0200</pubDate>
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                        <title>A1: Änderungsantrag Satzung „Regionalquote“</title>
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                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 06.01.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><em>Einführung von Wahlbezirken</em></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzung des Kreisverbands Göttingen wird in §12 wie folgt geändert (geänderte Abschnitte in <strong>Fettdruck</strong>):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlen der Mitglieder des Geschäftsführenden Kreisvorstands und der Delegierten sind geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, mindestens aber von 25 Prozent der Abstimmenden gewählt wurde. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt. Ist auch diese ohne Ergebnis, entscheidet das Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für den zweiten Wahlgang werden nur Kandidat*innen zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens 10 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wird im zweiten Wahlgang kein*e Bewerber*in gewählt, entscheidet die Versammlung über das weitere Verfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wahlen in mehrere gleichartige Positionen können in einem Wahlgang durchgeführt werden. <strong>Dabei sind die Bestimmungen von §12 zu beachten.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede*r Stimmberechtigte hat so viele Stimmen wie Positionen zu besetzen sind. <strong>An jede Bewerber*in kann höchstens eine Stimme vergeben werden.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gewählt sind die Bewerber*innen, die die meisten Stimmen erhalten, <strong>wenn die Zahl ihrer Stimmen die Hälfte der Zahl der abgegebenen Stimmzettel übersteigt</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gelten nach der Wahl nicht ausreichend Personen als gewählt, um alle zur Wahl stehenden Positionen zu besetzen, findet ein zweiter Wahlgang unter sinngemäßer Anwendung von Absatz (2) statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(4) Zur Wahl der Delegierten zu Landes- und Bundesdelegiertenkonferenzen werden zwei Wahlbezirke gebildet. Der Wahlbezirk Göttingen Stadt umfasst den Ortsverband Göttingen. Der Wahlbezirk Göttingen Land umfasst alle übrigen Ortsverbände. Jedes Mitglied ist wahl- und kandidaturberechtigt entsprechend seiner/ihrer Zugehörigkeit zu einem Ortsverband des Wahlbezirks. Eventuelle weitere rechtliche Voraussetzungen der Wahl- und Kandidaturberechtigung (z.B. Wohnort) bleiben bestehen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die auf den Kreisverband Göttingen entfallenden Delegiertenplätze werden entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl den jeweiligen Wahlbezirken zugeordnet. Es wird mathematisch gerundet.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine Abstimmung ist möglich, wenn wenigstens 5 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder eines Wahlbezirks anwesend sind. Sollten nicht ausreichend Mitglieder eines Wahlbezirks anwesend sein, kann innerhalb von zwei Wochen zu einer Versammlung der Mitglieder des Wahlbezirks eingeladen werden, die in jedem Fall beschlussfähig ist. Ladung und Abstimmung richten sich in diesem Fall nach §6 und §12.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Liegen nicht genug Bewerbungen vor, um alle Delegiertenplätze eines Wahlbezirks zu besetzen, können die anwesenden Wahlberechtigten des betreffenden Wahlbezirks mit einfacher Mehrheit beschließen, die Plätze für Kandidaturen aus dem anderen Wahlbezirk zu öffnen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Im Übrigen richtet sich die Wahl nach Absatz (3).</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ersatzdelegierte können in einem verbundenen Wahlgang offen gewählt werden, wenn niemand diesem Verfahren widerspricht. Bei Widerspruch entscheidet die Versammlung über das Verfahren.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Bewerber*innen auf Wahlvorschlägen des Kreisverbandes und ihre Reihenfolge müssen von den zum Zeitpunkt ihres Zusammentretens wahlberechtigten Mitgliedern in geheimer Abstimmung bestimmt werden. Hinsichtlich der Einzelheiten der Durchführung sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Kreismitgliederversammlung hat den Kreisvorstand mit der Erarbeitung einer Satzungsänderung beauftragt, die die angemessene Repräsentation der Ortsverbände außerhalb der Stadt Göttingen bei den Delegiertenwahlen zu Landes- und Bundesdelegiertenkonferenzen sicherstellt. Sämtliche bisher vorgeschlagenen Quotenregelungen und Wahlverfahren waren mit rechtlichen und/oder praktischen Bedenken verbunden.<br>
Die rechtliche Prüfung hat die Bildung von Wahlbezirken als rechtssichere Möglichkeit zur Sicherstellung einer angemessenen Repräsentation der Umland-Ortsverbände ergeben. Im Unterschied zu einem Quotenverfahren ist dabei auch das aktive Wahlrecht an die Ortsverbandszugehörigkeit gebunden.<br>
Bei der Zuordnung der Delegiertenplätze auf die Wahlbezirke wird mathematisch gerundet, um eine eventuelle Stimmgewichtsverschiebung zu minimieren.<br>
Dieses Verfahren bietet den praktischen Vorteil, dass durch Ausgabe unterschiedlich-farbiger Stimmkarten und Stimmzettel die Wahl für beide Wahlbezirke in einem Wahlgang erfolgen kann. Unter Anwendung der Frauenquote ergibt sich dabei weiterhin eine Gesamtanzahl von zwei Wahlgängen.<br>
Die bisherige Göttinger Praxis, nach der nicht-gewählte Kandidierende für die Delegiertenwahlen als Ersatzdelegierte gemeldet werden, ist wahrscheinlich problematisch - sie wurden ja gerade nicht gewählt. Daher wurde die Möglichkeit eingeführt, eine Liste der Ersatzdelegierten durch Kartenaufheben zu bestätigen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 11 Jun 2019 20:43:14 +0200</pubDate>
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